Hier mal einige Links zu dem Thema:
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Natürlich ist das kein Freibrief für alle erdenklichen Kombinationen!
Zwar dürfen auch andere, als die aufgeführten Reifen benutzt werden (Fabrikatsbindung ist weggefallen), der Nachweis über deren Verkehrssicherheit muss aber der Halter/Fahrer nachweisen , also z.B. durch eine Freigabe des Herstellers.
Dazu kommt: Bei Sonderrädern (also Zubehörfelgen etc.) kann sehr wohl eine Fabrikatsbindung bestehen, auch hier ist dann allenfalls mit weiteren Freigaben eine Nutzung anderer Räder durchsetzbar.


