Freizeitbereich - Alles ausser Reparaturen und Technik!Steuer, Plakette, Versicherung etc : Das ändert sich ....

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shogun
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Re: Steuer, Plakette, Versicherung:Das ändert sich ....

Beitrag von shogun »

Was die Pkw-Maut konkret für Autofahrer vorsieht dpa 24. März 2017

Kommen dürfte sie nicht vor 2019 - doch was sieht die Pkw-Maut konkret für Autofahrer vor? Einige wichtige Punkte:

STRASSENNETZ: Inländer sollen für das knapp 13 000 Kilometer lange Autobahnnetz und das 39 000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen Maut zahlen. Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.

MAUTPREISE FÜR INLÄNDER: Alle inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Sie richtet sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Motors. Im Schnitt kostet sie 67 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel.

MAUTPREISE FÜR FAHRER AUS DEM AUSLAND: Für Ausländer gibt es neben der genauso berechneten Jahresmaut auch zwei mögliche Kurzzeittarife: Eine Zehn-Tages-Maut für 2,50, 4, 8, 14, 20 oder 25 Euro sowie eine Zwei-Monats-Maut für 7, 11, 18, 30, 40 oder 50 Euro (ebenfalls je nach Größe und Umweltfreundlichkeit).

AUSGLEICH FÜR INLÄNDER: Inländer sollen für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett wieder entlastet werden. Bei besonders sauberen Autos (Euro 6) soll die Steuer sogar stärker sinken als der Mautbetrag.

BESONDERE FAHRZEUGE: Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei.

KONTROLLEN: Statt an Klebe-Vignetten sollen alle Mautzahler über das Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich. Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden.

STRAFEN: Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss eine Geldbuße zahlen. Genaue Summen sind noch nicht festgelegt. Geldbußen sollen auch im Ausland eingetrieben werden.

RÜCKZAHLUNGEN: Inländer, die nachweisen können, dass sie in einem Jahr nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen gefahren sind, können die Maut zurückfordern. Nachweis könnte ein Fahrtenbuch sein.

Informationen des Ministeriums zur Pkw-Maut
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage ... cationFile
Auszug: Stand: 25.1.2017 PKW-Maut: Fragen und Antworten
7. Wie wird mit Saison- Wechsel und Oldtimerkennzeichen umgegangen?
Für Halter von Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen beträgt die Infrastrukturabgabe für jeden Tag des Berechnungszeitraums den auf ihn entfallenden Bruchteil der Jahresvignette. Bei Wechselkennzeichen ist die Infrastrukturabgabe für jedes Kraftfahrzeug jeweils in der sich aus den maßgeblichen Merkmalen ergebenden Höhe zu entrichten. Für abgabepflichtige Kraftfahrzeuge mit einem Oldtimer-Kennzeichen (HKennzeichen) wird im Hinblick auf die typischerweise hohen Schadstoffemissionen dieser Fahrzeuge und aufgrund der Tatsache, dass eine uneingeschränkte Nutzung der Bundesfernstraßen mit diesem Kennzeichen möglich ist, eine jährliche Infrastrukturabgabe in Höhe von 130 Euro zu zahlen sein.
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ProjektX14
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Re: Steuer, Plakette, Versicherung:Das ändert sich ....

Beitrag von ProjektX14 »

Na ja, ich laß mich ja überraschen, was von diesen Versprechen bezüglich Rückerstattung und Verrechnung mit der KFZ-Steuer dann hinterher wirklich in die Tat umgesetzt wird. Ich befürchte, das wird genauso eine Lüge werden wie bei der LKW-Maut. Hier wurde den Speditionen ja auch eine Steuervergünstigung versprochen, die sie bis heute nicht bekommen.
Der Unterschied zwischen einem Einachs-Antrieb und einem Allrad besteht darin, daß beim Allrad alle vier Räder durchdrehen (Otto Frhr. Marschall während einer Rallye im Harz, Ende der 60er).
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shogun
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Re: Steuer, Plakette, Versicherung:Das ändert sich ....

Beitrag von shogun »

Neue Änderungen bei situativen Winterreifenpflicht gesetzlich verankert

Die zweiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 10. März ist am 31. Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und somit am 01. Juni 2017 in Kraft getreten. Die Verordnung enthält primär Ergänzungen, Konkretisierungen beziehungsweise Erweiterungen der im Jahr 2010 eingeführten situativen Winterreifenpflicht. Darauf weist der BRV hin.

Alle ab dem 01. Januar 2018 produzierten Reifen müssen mit dem „3 Peak Mountain Snow Flake“ (3PMSF) Piktogramm, also dem Schneeflockensymbol, gekennzeichnet sein, damit diese als Winterreifen gelten. Für die bis zum 31. Dezember 2017 produzierten und nur mit M+S gekennzeichneten Winterreifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.

Für die ordnungsgemäße Bereifung des Fahrzeuges mit Winterreifen ist neben dem Fahrzeugführer auch der Fahrzeughalter verantwortlich. Durch die neue gesetzliche Verankerung der Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters soll ein Auseinanderfallen der Verantwortlichkeit von Fahrzeugführer und Fahrzeughalter vermieden werden.
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Beitrag von shogun »

Darauf sollten Auto- und Fahrradfahrer 2018 achten
Im neuen Jahr gibt es viele Änderungen, die Auto- und Fahrradfahrer direkt betreffen. Lesen Sie hier, welche neuen Regeln es gibt und worauf Sie achten müssen, um weiterhin korrekt mobil zu sein.

Schon ab dem 1. Januar gibt es beim TÜV eine neue Pflichtuntersuchung: Die Endrohrmessung. Dabei wird gecheckt, ob die Endgasreinigung tatsächlich funktioniert. Bislang haben sich die Mechaniker da auf die Onboard-Diagnose verlassen, die sie einfach ablesen konnten. Nach den Manipulationen in der Diesel-Affäre will man jetzt auf Nummer sicher gehen.

Kfz-Steuer für Neuwagen wird teurer

Ab dem Stichtag 1. September wird die Kfz-Steuer nicht mehr wie bisher nach dem NEFZ-Zyklus berechnet, für den die Autos lediglich 20 Minuten mit geringer Geschwindigkeit getestet wurden.

Beim neuen WLTP-Verfahren stehen sie 30 Minuten bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten auf dem Prüfstand. Bei vielen Neuwagen wird die Kfz-Steuer dann teurer werden.

Winter- und Ganzjahresreifen

In Zukunft müssen Winter- und Ganzjahresreifen nicht nur mit den Buchstaben M+S beschriftet sein, sondern mit dem neuen Alpine-Symbol, das eine Schneeflocke vor einem Berg zeigt. Wer aber alte, intakte Reifen mit genügender Profiltiefe besitzt, darf sie noch bis zum 30. September 2024 nutzen.

Schadstoffklassen

Ab dem 1. September müssen alle Neuwagen die Schadstoffklasse 6c erfüllen. Vor allem bei neuen Benzinern mit Direkteinspritzung müssen die Hersteller dafür wahrscheinlich mit einem Partikelfilter nachrüsten. Der Grenzwert an Stickoxiden liegt im Testverfahren WLTP-Zyklus bei 60 mg pro Kilometer.

Elektronisches Notrufsystem

Ab dem 1. April müssen Neuwagen mit einem elektronischen Notrufsystem ausgestattet sein. Zum eCall-System gehört ein GPS-Empfänger und eine Mobilfunkeinheit. Der Sinn dahinter: Das System, das bei einem starken Aufprall aktiviert wird, kann die Standortdaten nach einem Unfall selbstständig an die Rettungsleitstelle schicken.

Es lässt sich aber auch manuell auslösen. Der Verunfallte kann darüber auch direkt mit der Rettungsleitstelle kommunizieren.

HU-Plakette

Wer eine grüne HU-Plakette hat und den Prüftermin mehr als zwei Monate überzieht, kann Bußgelder von 15 Euro und mehr aufgebrummt bekommen. Lässt man sein Auto mehr als acht Monate nach Termin nicht untersuchen, kann man dafür einen Punkt kassieren.

Fahrräder dürfen in den ICE

Früher konnten Bahnfahrer ihre Räder nur in Intercity-Zügen mitnehmen. Die Ausnahme bei ICEs: Klappräder. Mit dem aktuellen Winterfahrplan können Kunden auch mit normalen Fahrrädern in den ICE einsteigen. Zumindest, solange der Platz reicht. In jedem Zug gibt es nämlich nur acht Fahrradplätze.

Fahrradanhänger müssen besser sichtbar sein

Sind Fahrradanhänger breiter als 60 Zentimeter, brauchen sie ab 2018 zwei weiße Reflektoren an der Vorderseite und zwei rote an der Rückseite. Kategorie „Z“, übrigens.

source: yahoo com finance/nachrichten/darauf-sollten-auto-und-fahrradfahrer-2018-achten
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Re: Steuer, Plakette, Versicherung:Das ändert sich ....

Beitrag von shogun »

2020 - neue Bussgelder und Gesetze, das aendert sich

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hatte im vergangenen Herbst die Novelle für die Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgelegt. Nun hat der Bundesrat entschieden. Die Änderungen und neuen Bußgelder im Überblick.
Mit dem Ziel, die StVO „sicherer, klimafreundlicher und gerechter“ zu machen, hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im Herbst eine Novelle auf den Weg gebracht. Am 14. Februar hat der Bundesrat über die Novelle entschieden. Die Änderungen sollen mehr Sicherheit für Radfahrer und Vorteile für Carsharing und Elektroautos bringen. Außerdem wird es neue Bußgelder und Strafen geben. Die Bundesregierung hat angekündigt, dass sie die beschlossenen Änderungen schnellstmöglich umsetzen wird.

Höhere Bußgelder
„Wir finden es gerecht, dass jeder, der die Rettungsgasse blockiert, hart bestraft wird - denn hier geht es um Leib und Leben“, sagt Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Deshalb wird das unerlaubte Nutzen oder das Nichtbilden einer Rettungsgasse künftig härter bestraft. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 300 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister.

Fahrverbote können künftig auch bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen verhängt werden. Innerorts bereits bei einer Überschreitung des Tempolimits von 21 km/h.
Ebenfalls auf höhere Strafen müssen sich Parksünder einstellen. So werden etwa die Geldbußen für das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe von derzeit 15 Euro auf 100 Euro erhöht. Bei besonders schweren Verstößen droht sogar ein Punkt im Fahreignungsregister.
Das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet künftig 55 Euro statt bisher 35 Euro. Neu ist ein Bußgeld für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Elektroautos – 55 Euro sind dafür fällig. Wer an unübersichtlichen Straßenstellen parkt darf sich künftig auf 35 Euro (vorher 15 Euro) einstellen. Und das Bußgeld für allgemeine Parkverstöße wurde um 10 Euro auf 25 Euro angehoben.

Eine Strafe ist auch für das sogenannte Auto-Posing vorgesehen. Damit ist gemeint, wer mit seinem Wagen unnötigen Lärm verursacht oder durch unnützes Hin- und Herfahren für vermeidbare Abgasbelästigung sorgt, kann mit einem Bußgeld zwischen 20 und 100 Euro bestraft werden.

Carsharing und Elektroautos
Vorteile beim Parken bringen die Neuerungen der StVO für alle, die Elektroautos oder Carsharing-Fahrzeuge nutzen. So wird etwa eine neue Plakette eingeführt, die Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglicht. Parkflächen für elektrisch betriebene Fahrzeuge können von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden künftig durch ein Sinnbild auf der Fahrbahn gekennzeichnet werden.

Viele Neuerungen für Radfahrer
Mit vielen neuen Maßnahmen, wie etwa dem Grünpfeil oder speziellen Fahrradzonen sollen Radfahrer im Straßenverkehr gestärkt werden. Künftig ist das Nebeneinanderfahren von Radfahrern grundsätzlich gestattet. Lediglich wenn andere Verkehrsteilnehmende behindert werden, muss hintereinander gefahren werden.

Autofahrer, die künftig Fußgänger, kleine E-Autos und Radfahrer überholen, müssen innerhalb geschlossener Ortschaften einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern und außerorts von 2 zwei Metern halten. Bisher war nur ein „ausreichender Seitenabstand“ vorgeschrieben.
Darüber hinaus ist für rechtsabbiegende Kfz ab 3,5 Tonnen Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Auch die Personenbeförderung auf Fahrrädern ist künftig erlaubt, wenn die Fahrräder dafür ausgelegt sind.
Mit den Neuerungen der StVO bekommen Radfahrer nun auch ihren eigenen Grünpfeil, der ihnen erlaubt, gesondert rechts abzubiegen.
Damit Radfahrer Schutzstreifen durchgängig nutzen können, gilt dort künftig ein generelles Halteverbot – bisher war Halten bis zu drei Minuten erlaubt.
Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Die Regelung orientiert sich an den Regeln für Fahrradstraßen: Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Die Fahrradzonen sollen auch von Elektrokleinstfahrzeugen genutzt werden dürfen.

Um die Sicht zwischen Straße und Radweg zu verbessern, wird das Parken vor Kreuzungen und Einmündungen in einem Abstand von bis zu je 8 Metern von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten, wenn ein straßenbegleitender baulicher Radweg vorhanden ist.

Parkflächen für Lastenfahrräder werden mit dem speziellen Sinnbild „Lastenfahrrad“ gekennzeichnet.
Ebenfalls ein neues Verkehrszeichen wird für „Radschnellwege“ eingeführt, um die Kennzeichnung von Radschnellwegen auch unabhängig von der Fahrbahnbeschaffenheit, wie etwa auf sandigem Untergrund, möglich zu machen.
Ein weiteres neues Verkehrszeichen regelt ein zusätzliches Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen an Engstellen.
Und schließlich weist das Bundesverkehrsminiterium noch einmal auf ein ausdrückliches Verbot von Blitzer-Apps hin: „In der StVO-Novelle wird ausdrücklich festgeschrieben, dass Fahrzeugführende Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen. Dies galt schon zuvor, wird jetzt aber nochmal deutlich klargestellt.“

aus yahoo com finance/nachrichten/neue-bussgelder-und-gesetze-das-andert-sich-in-der-st-vo
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