Freizeitbereich - Alles ausser Reparaturen und Technik!Unterschied Abschleppen zu Schleppen

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shogun
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Unterschied Abschleppen zu Schleppen

Beitrag von shogun »

Mal kopiert aus einem anderen Forum, einiges davon kannte ich auch noch nicht: Thema 850i abschleppen
Hallo, was gibt es beim abschleppen eines 91er Automatik E31 zu beachten? Die Bedienungsanleitung liegt mir leider nicht vor. Ich müsste ihn ca.25km abschleppen. Kann das Getriebe davon Schaden nehmen wenn die Ölpumpe nicht läuft? Gruß Gordon
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Leerlauf rein und los gehts. Der Haken, ohne Motorunterstützung wird das mit dem Lenken und Bremsen für die 25km sehr gefährlich. Da würde ich mit Hänger fahren...
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Ja, denke auch das es auf die 49€ für die Hängermiete nicht ankommt. Den Hänger habe ich gerade reserviert für nächsten Samstag.
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Haenger ist das Beste, nur zur Info, was zum Abschleppen in der E32 BA steht:
Abschleppen
Zündschlüssel in Stellung 1, damit Brems- und Fahrtrichtungsanzeigeleuchten sowie Signalhorn und Scheibenwischer betätigt werden können.
Warnblinkanlage einschalten.
Ausland: Länderbestimmungen beachten!
Bei Ausfall der elektrischen Anlage das zu schleppende Fahrzeug dem Nachfolgeverkehr kenntlich machen, z. B. durch Hinweisschild oder Warndreieck in der Heckscheibe.

Fahrzeuge mit Automatic-Getriebe: Wählhebel auf N.
Schleppgeschwindigkeit: BMW 730i735i/L Sechszylinder, 750i/L: max. 50 km/h. BMW 730i Achtzylinder, 740i/L: max. 70 km/h.
Schleppstrecke:
BMW730i/735i?l Sechszylinder, 750i/L: max. 50 km. BMW730i Achtzylinder, 740i/L: max. 150 km.
Bei längeren Schleppstrecken zusätzlich 1 I ATF-ÖI in das Automatik-Getriebe füllen oder Gelenkwelle ausbauen.
Nach Instandsetzung des Fahrzeugs Getriebeölmenge unbedingt wieder reduzieren!
Achtung: Bei Stillstand des Motors fehlt die Servounterstützung der Bremsen und der Servolenkung. Dadurch wird ein erhöhter Kraftaufwand benötigt.
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Neben den technischen Gegebenheiten darf ich noch ganz dezent die gesetzliche Regelung der Bundesregierung hier einwerfen.

Unterschied von Abschleppen und Schleppen:

Abschleppen:
- Notbehelfsgedanke muss gegeben sein (Liegenbleiben durch Spritmangel z. B. ist keine "Not")
- Bis zur nächstgelegenen/-geeigneten Werkstatt, bzw. eigener Platz, je nachdem was kürzer zu erreichen ist (auf jeden Fall bei Autobahnfahrt an der nächsten Abfahrt runterfahren)

Ist einer der beiden Punkte nicht erfüllt, wird "Abschleppen" automatisch zu "Schleppen":
- Genehmigungspflichtig
- Rückleuchten des gezogenen Fahrzeugs müssen die Rückleuchten des ziehenden Fahrzeugs wiedergeben
- Führer des gezogenen Fahrzeugs braucht Führerscheinklasse des entsprechenden Fahrzeugs
- Führer des ziehenden Fahrzeugs braucht Klasse 2 bzw. CE (Zug mit mehr als 3 Achsen)

Bei 25km Wegstrecke wird es schwierig, den Notbehelfsgedanken zu rechtfertigen. Hin und wieder versuchen Polizisten, frisch von der Polizeischule kommend, mit solchem Wissen zu glänzen. Zum Leidwesen der Beteiligte, denn "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" ist leider kein Kavaliersdelikt.
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Wahnsinn was es da alles zu beachten gibt. Danke für die Infos! Wir haben ihn heute mit dem Hänger Heim gebracht. Weil wir unter 4h Mietdauer geblieben sind, waren es nur 35€ Miete. Da braucht man über's Abschleppen wirklich nicht nachdenken.
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