Freizeitbereich - Alles ausser Reparaturen und Technik!Führerschein 2013: Die wichtigsten Aenderungen

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shogun
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Führerschein 2013: Die wichtigsten Aenderungen

Beitrag von shogun »

Aus für den Führerschein auf Lebenszeit: Ab 19. Januar wird jede Fahrerlaubnis nur noch für die Dauer von 15 Jahren erteilt. So sieht es die neue EU-Führerscheinrichtlinie vor. Wer den Führerschein bereits hat - im Scheckkartenformat oder als rosa Pappe oder als grauer "Lappen" - kann sich mit dem Umtausch Zeit lassen. Die alten Dokumente bleiben bis 18. Januar 2033 gültig.

Häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten zum Thema neuer EU-Führerschein:

- Warum sind schon wieder neue Papiere notwendig?

Derzeit gibt es in Europa 110 verschiedene Führerscheine. Das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen wird ein Ende haben. Auch soll künftig immer ein zumindest halbwegs aktuelles Bild auf der Fahrerlaubnis sein. Sie wird auch besser gegen Fälschungen geschützt.

- Wie sieht denn der "Neue" aus?

Sehr ähnlich wie der bisherige Führerschein im Scheckkartenformat, der übrigens auch wie seine Vorläufer bis spätestens 2033 umgetauscht werden muss. Neu hinzu kommen das Ablaufdatum und die neuen Fahrerlaubnisklassen AM und A2 für Motorräder. Für Spezialisten: Ebenfalls neu ist die Schlüsselzahl 96 in der Spalte 12 auf der Rückseite, wenn Fahrzeugkombinationen (mit Anhänger) gefahren werden dürfen, die schwerer als 750 Kilogramm sind und höchstens eine Gesamtmasse von 4.250 Kilogramm haben.

- Das klingt kompliziert - muss man sich das alles merken?

Nein. Aufmerksamkeit ist aber nötig, wenn der alte Führerschein umgeschrieben wird und sogenannte Besitzstände nicht verloren gehen sollen - ob und welche Lkw gefahren dürfen, zum Beispiel. Oder wenn der neue Führerschein ausgestellt werden muss, weil der alte verloren ging, oder eine neue Klasse hinzukommt. Künftig gibt es 15 EU-weite einheitliche Fahrerlaubnisklassen. Hinzu kommen die nationalen Klassen L und T für Zug- und Arbeitsmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft.

- Was ändert sich für Otto-Normalverbraucher durch diese Klassen?

Einfach gesagt: Fahrer von Trikes - das sind motorisierte Dreiräder - brauchen künftig einen Motorradführerschein, welchen, ergibt sich aus der Motorleistung. Bislang reichte der Pkw-Führerschein aus. Aber auch hier gilt der Grundsatz: Wer seine Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar erworben hat, ist nicht betroffen. Darüber hinaus wird bei Motorradfahrern die Fahrberechtigung nicht mehr automatisch nach zwei Jahren erweitert - dafür können sie künftig bereits mit 24 statt bisher mit 25 Jahren direkt den "großen" Motorradführerschein machen.

- Wie viele Führerscheine gibt es denn künftig für Motorräder?

Es gibt vier Klassen: Alle Zweiräder und Trikes dürfen mit der unbeschränkten Klasse A (ab 24 Jahren, alternativ 20 Jahren plus zwei Jahre Fahrpraxis) gefahren werden. Auch künftig gibt es weiter den Stufenführerschein: "Zweirad-Piloten können so alle zwei Jahre unter erleichterten Bedingungen den nächsthöheren Schein erwerben, also nach A1 die Klasse A2 sowie nach der A2 die höchste Klasse A", erklärt die D.A.S- Rechtsschutzversicherung.

- Dann ändert sich doch nicht so viel für Biker?

Doch, denn künftig gibt es keinen Aufstieg ohne praktische Fahrprüfung mehr. Außerdem werden die Spitzengeschwindigkeiten der Motorräder durch sperrige Angaben über das Leistungs-Leergewicht-Verhältnis ersetzt. Und in einer neuen Klasse AM werden alle Bikes, Trikes und Quads (vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge) zusammengefasst, die sich bislang in den Klassen M und S tummelten.

- Wurde die bisher schon verwirrende Anhänger-Regel beibehalten?

Nein. Hier erhebt die Neuregelung den Anspruch, einfacher zu sein. Mit der Klasse B dürfen alle Gespanne bis 3.500 Kilogramm Gesamtmasse gefahren werden. Durch eine spezielle Fahrerschulung kann der schon genannte B96 für Auto-Anhänger-Kombinationen bis 4.250 Kilogramm erworben werden. Darüber hinaus ist die Klasse BE nötig (Anhänger bis 3.500 Kilogramm) oder sogar der Lkw-Führerschein für noch schwerere Anhänger.

- Wurden wenigstens die Lkw-Führerscheine unverändert gelassen?

Auch hier ist die Antwort nein. Denn das Mindestalter bei den Klassen C und C1 wurde auf 21 Jahre und bei D (Busse) auf 24 Jahre angehoben. Nur, wer als Berufskraftfahrer werden will, darf maximal drei Jahre früher ans Steuer.

- Muss ich mich einem medizinischen Test unterziehen, wenn ich den neuen Führerschein will?

Für Pkw-Fahrer ist Umtausch ein reiner Verwaltungsakt, betont das Bundesverkehrsministerium. "Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit - wie bisher - nicht verbunden. Solche Untersuchungen bleiben aber Pflicht für Bus- und Berufskraftfahrer. Merken müssen sich die Autofahrer lediglich das Datum 18. Januar 2033: Dann müsse alle Führerscheine umgetauscht sein, die derzeit in Umlauf sind.

(Bundesverkehrsministerium: http://url.dapd.de/gDFEj0 )
(Source: Yahoo News von heute)



Link zu den Details im Bundesverkehrsministerium http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... -2013.html

Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artik ... l?nn=58398
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chrizzi
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Re: Führerschein 2013: Die wichtigsten Aenderungen

Beitrag von chrizzi »

Hätte hier noch eine ganz gute Übersicht:

http://dein-fuehrerschein.net/fuehrersc ... ssen-2013/
wolf77
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Re: Führerschein 2013: Die wichtigsten Aenderungen

Beitrag von wolf77 »

ich glaube, jetzt ist es schwiereger, einen Fuhrerschein zu bekommen. Als ich meinen Fuhrerschein gemacht habe (vor 6 Jahren) war der theoretische Teil viel leichter. Vielleicht heute ist es besser, junge Fahrer mussen sich mehr Muhe geben und deshalb konnen sie alle Vorschriften besser kennen lernen.
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shogun
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Re: Führerschein 2013: Die wichtigsten Aenderungen

Beitrag von shogun »

Und jetzt ab Mai 2014 das neue Punktesystem: Punktereform in Flensburg: Ab Mai wird neu gezählt

Am 1. Mai wird aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg das Fahreignungsregister. Es ändert sich nicht nur die offizielle Bezeichnung der Punktesammelstelle: Eintragungen für Verkehrsdelikte erfolgen ab Mai nach einem neuen System, zugleich steigen für viele Verstöße die Bußgelder.

Was sind die wesentlichen Änderungen?

Im reformierten Punktesystem wird neu gezählt. Je nach Schwere einer Tat handeln sich Verkehrssünder künftig 1 bis maximal 3 Punkte statt wie zuvor bis zu 7 Punkte ein. Dafür wird der Führerschein schon nach 8 statt 18 Punkten einkassiert. Neu ist auch, dass es nur noch für sicherheitsgefährdende Verstöße Eintragungen gibt, zum Beispiel fürs Rasen oder Handytelefonieren am Steuer, und nicht mehr für Delikte wie das unberechtigte Fahren in einer Umweltzone. Und: Punkte für einzelne Verstöße verjähren, unabhängig von neuen Eintragungen.

Was geschieht mit den alten Punkten?

Die werden umgerechnet und in das neue System übertragen. Aus bis zu 3 alten Punkten wird zum Beispiel einer in der neuen Kartei, 16 bis 17 Punkte auf dem alten Konto macht 7 Punkte auf dem neuen. Verkehrsrechtsanwältin Mielchen sieht in der Umrechnung eine Ungleichbehandlung: «Wer zum Beispiel wegen eines Handyverstoßes einen Punkt hat, steht auf der neuen Punkteskala genauso da wie Wiederholungstäter, die schon dreimal telefonierend am Steuer erwischt wurden.» Alte Einträge für Delikte, für die es ab Mai keine Punkte mehr gibt, werden gelöscht.

Wie schnell verjähren neue Einträge?

Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt verschwinden nach zweieinhalb Jahren automatisch vom Konto. Bei groben Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und Straftaten ohne Führerscheinentzug dauert das fünf Jahre. Dazu zählt etwa eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit. Die drei Punkte für Straftaten mit Führerscheinsperre wie Alkoholdelikte bleiben zehn Jahre.

Ist der Führerschein künftig schneller in Gefahr?

Anwältin Mielchen sagt: «Unter Umständen ja.» Zur Veranschaulichung macht sie folgende Beispielrechnung auf: «Im neuen System wird der Führerschein nach vier Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot entzogen, bislang war das nach fünf bis sechs der Fall.»

Was ändert sich an den Bußgeldern?

Die Bußgelder für viele Verkehrsverstöße steigen. Handytelefonierer beispielsweise werden mit 60 statt 40 Euro zur Kasse gebeten - dieser Betrag ist die neue Punkte-Eintragungsgrenze. Vorfahrt- und Rotlichtverstöße, Fahren ohne Zulassung oder das Widersetzen gegen eine polizeilichen Anweisung werden mit 70 Euro geahndet. Für all diese Verstöße gibt es mindestens einen Punkt. Andere Verstöße ziehen ab Mai zwar keinen Punkt mehr nach sich, dafür aber ein teils deutlich höheres Bußgeld.

Wie erfahre ich meinen neuen Punktestand?

Die Auskunft über ihren Punktestand im Fahreignungsregister erhalten Autofahrer nicht automatisch, sie müssen dafür beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Antrag stellen. Das Formular finden sie auf der KBA-Homepage.

Können Verkehrssünder weiterhin freiwillig Punkte abbauen?
Ja, aber nur noch einen Punkt innerhalb von fünf Jahren, und nur dann, wenn sie maximal fünf Punkte auf ihrem Konto haben. Betroffene müssen dazu ein Fahreignungsseminar mit vier obligatorischen Sitzungen besuchen. Das Fahreignungsseminar ersetzt die bisherigen Aufbauseminare und kostet nach Angaben des ADAC um die 400 Euro.

Quelle: https://de.cars.yahoo.com/nachrichten/p ... 54198.html
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shogun
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Re: Führerschein 2013: Die wichtigsten Aenderungen

Beitrag von shogun »

Welchen Klassen entspricht der alte Führerschein Klasse 3?
Seit der Führerscheinreform 1999 gilt auch in Deutschland das EU-weite Führerscheinrecht, das in die Fahrerlaubnisklassen A, B, C, D und E eingeteilt ist, informiert der Tüv Nord. Gleichzeitig löste der neue EU-Führerschein im Scheckkartenformat die alten Versionen ab.

Das war der seit mehr als 50 Jahren verbreitete graue und der seit 1986 an dessen Stelle ausgeteilte rosa Führerschein. Wer noch einen alten Führerschein mit der Klasse 3 besitzt, muss diesen aber nicht gegen den Kartenführerschein umtauschen. Er behält noch bis zum Jahr 2033 seine Gültigkeit. Grundsätzlich gilt laut Gesetzgeber eine Besitzstandsregelung: Alle Führerscheininhaber mit der alten Klasse 3 sind daher berechtigt, mit Fahrzeuge der neuen Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E zu fahren. Wer noch den alten Dreier besitzt, kann damit - obwohl nur am Pkw ausgebildet - Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen fahren, sowie Züge bis zu 12 Tonnen (samt Anhänger bis zu drei Achsen).

Zum Vergleich: Der Pkw-Führerschein neuer Klasse B erlaubt nur das Führen von Fahrzeugen, beziehungsweise kleineren Lkw, bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Wer die Führerscheinprüfung für den alten Führerschein Klasse 3 noch vor dem 1. April 1980 absolviert hat, ist zudem berechtigt, Kleinkrafträder bis zu einer Hubraumgröße von 125 Kubikzentimeter zu fahren. Das entspricht der heutigen Klasse A1.

Source: https://de.nachrichten.yahoo.com/welche ... 00808.html
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