Freizeitbereich - Alles ausser Reparaturen und Technik!Steuer, Plakette, Versicherung etc : Das ändert sich ....

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ProjektX14
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Re: Steuer, Plakette, Versicherung: Das ändert sich ....

Beitrag von ProjektX14 »

Und die Punkte-Regelung bleibt? Ich finde, es müßte für die Rettungsgassenblockierer und die Raser auch mehr Punkte geben. Und über Rotlichtverstöße (scheinbar ein neuer Volkssport) wurde überhaupt nichts geschrieben. In meinen Augen ist das nur eine halbherzige Reformierung des Bußgeldkataloges.
Der Unterschied zwischen einem Einachs-Antrieb und einem Allrad besteht darin, daß beim Allrad alle vier Räder durchdrehen (Otto Frhr. Marschall während einer Rallye im Harz, Ende der 60er).
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shogun
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Re: Steuer, Plakette, Versicherung: Das ändert sich ....

Beitrag von shogun »

Die Punkte-Regelung bleibt wohl, es geht um Bußgelder, hier ein Auszug aus der Zeit online: Bußgelder: Geblitzt werden und Falschparken müssen wehtun
Die höheren Sanktionen im künftigen Bußgeldkatalog sind notwendig. Denn im Straßenverkehr geht es um Menschenleben. Wirken werden die Strafen nur durch mehr Kontrollen.
Der politische Dauerstreit um den Bußgeldkatalog hat Fortschritte für die Verkehrssicherheit ein Jahr lang ausgebremst. Nun endlich ist der Konflikt zwischen Union und Grünen beendet und damit die Unsicherheit, die ein zwischenzeitlich verschärfter Katalog ausgelöst hatte, der dann wegen Formfehlern für ungültig erklärt wurde. Der Kompromiss, den die Verkehrsminister der Länder jetzt erzielt haben, ist sinnvoll – und kann doch nur der Anfang der Bemühungen sein, die Straßen für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer zu machen. Der Bußgeldkatalog musste dringend reformiert werden, die Strafen waren viel zu niedrig: 15 Euro für Falschparken, 35 Euro für innerorts 20 km/h zu schnell fahren – das schreckt kaum ab. Wer rast, spielt mit dem Leben anderer Verkehrsteilnehmender. Das Geblitzt werden muss wehtun, besonders innerorts, insofern ist die deutliche Erhöhung der Bußgelder überfällig. Und auch das Kurzparken auf Fuß- und Radwegen – für das schnelle Brötchenholen – ist keine Lappalie und wird zurecht bald auf bis zu 110 Euro verteuert. Wenn Radfahrer_innen auf die Straße ausweichen müssen oder Fußgänger auf den Radweg, kann das zu gefährlichen Situationen führen.
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Re: Steuer, Plakette, Versicherung: Das ändert sich ....

Beitrag von shogun »

Bußgeld droht: Motor aus beim Scheiben frei kratzen
Es ist verlockend: Beim Eiskratzen den Innenraum im Auto und damit die ausgekühlten Scheiben schon mal etwas anwärmen, indem man den Motor laufen lässt. Das schadet aber der Umwelt und macht unnötigen Lärm. Aus diesem Grund wird das Anlassen des Motors beim Scheiben frei kratzen mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro bestraft, warnt der ADAC.
Tipps für gute Sicht: Lieber plant man genügend Zeit für das Eiskratzen ein. Nur ein Guckloch freikratzen reicht aber nicht. Sind die Scheiben nicht komplett klar, droht ein Bußgeld von 10 Euro.Beim Kratzen nicht zu viel Druck ausüben und nicht zu wild hin- und herschaben. Sonst wirken Schmutzteilchen wie Schmirgelpapier und beschädigen die Scheibe. Am besten ist ein stabiler Kunststoff-Schaber, keinesfalls einer aus Metall. Wer vereisten Scheiben vorsorgen will, kann die Windschutzscheibe mit einer Folie abdecken. Außerdem wichtig für gute Sicht: genügend Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage.
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Re: Steuer, Plakette, Versicherung: Das ändert sich ....

Beitrag von shogun »

Das ändert sich im/ab Januar 2023
Führerschein-Umtausch: Autofahrerinnen und Autofahrer der Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 müssen bis zum 19. Januar 2023 ihren Führerschein in ein neues EU-Dokument im Scheckkartenformat umgetauscht haben.

Steuervergünstigung für Autogas: Wer sein Fahrzeug mit Autogas, auch bekannt als LPG, betankt, muss tiefer in die Tasche greifen. Eine Steuervergünstigung läuft aus und der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne greift. Allerdings sind die Steuern laut ADAC günstiger als für Benzin oder Diesel.

Lkw-Maut: Die Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird angehoben. Bei der Berechnung der Sätze werden die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker berücksichtigt.
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Re: Steuer, Plakette, Versicherung: Das ändert sich ....

Beitrag von shogun »

E-Auto-Fahrer dürfen nicht aufgrund eines leeren Akkus auf dem Pannenstreifen einer Autobahn halten. Warum nicht + welche Strafe würde in dem Fall drohen?

Elektroauto-Fahrer sollten tunlichst vermeiden, aufgrund eines leeren Akkus auf der Autobahn stehen zu bleiben. Das Halten auf Pannenstreifen ist kein Rettungsanker, man macht sich in dem Fall sogar strafbar. Laut § 18 Abs. 8 der Straßenverkehrsordnung darf auf dem Pannenstreifen der Autobahn oder Kraftfahrstraße nur gehalten werden, wenn das Fahrzeug eine Panne hat. Das ist bei einem leeren Akku nicht der Fall. Das Missgeschick ist vermeidbar, so das Magazin "eFahrer", weil der Fahrer den Akku vorher aufladen konnte.
Saftige Strafen
Es liegt somit ein Verkehrsdelikt vor, der entsprechend und je nach Schweregrad geahndet wird. Allein für das unzulässige Halten auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße gibt es ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Das Strafmaß erhöht sich auf 35 Euro, wenn durch den Verstoß andere Verkehrsteilnehmer behindert wurden. Dauerte das Halten länger drei Minuten, zählt das als Parken, und dafür gibt es 70 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg. Wurden durch das "Parken" auf dem Pannenstreifen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kostet das neben einem Punkt in Flensburg 85 Euro Bußgeld. Kam es gar zu einem Unfall, werden 105 Euro Bußgeld und ein Strafpunkt fällig. Author: Willy Flemmer · Freier Autor für Yahoo
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