Freizeitbereich - Alles ausser Reparaturen und Technik!Steuer, Plakette, Versicherung etc : Das ändert sich ....

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shogun
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Steuer, Plakette, Versicherung etc : Das ändert sich ....

Beitrag von shogun »

2015
Auszug:
Fahrzeugabmeldung online: Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder Portalen der Zulassungsbehörden der Länder können Fahrzeuge ab Januar 2015 im Netz abgemeldet werden. Dazu braucht man den neuen Personalausweis und eine neue Generation von Fahrzeugschein und Stempelplakette auf dem Kennzeichen. Die gibt es nach dem Jahreswechsel automatisch bei Neu- oder Wiederzulassung. Für die Abmeldung müssen Sicherheitscodes darauf freigelegt und an das KBA übermittelt werden, erläutert das Bundesverkehrsministerium. In Zukunft soll auch die Ummeldung, Neu- und Wiederzulassung von Fahrzeugen via Internet möglich sein.
Kennzeichen mitnehmen: Wer in eine andere Stadt oder auch in ein anderes Bundesland zieht, kann künftig das alte Kennzeichen am Fahrzeug lassen. Die Neuregelung zur bundesweiten Kennzeichenmitnahme gilt ab dem 1. Januar 2015. Sie hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung, die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. Denn umgemeldet werden müssen Autos trotzdem.
Kurzzeitkennzeichen: Bislang gab es die für fünf Tage geltende gelb-weiße Überführungsnummer auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) - damit ist ab dem 1. April 2015 Schluss. Einzige Ausnahme: Der Wagen fährt direkt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder in einem angrenzenden Bezirk.

Automatischer Notruf: Anfang Januar müssen alle EU-Staaten damit begonnen haben, die Infrastruktur für ein automatisches Notrufsystem in Autos zu schaffen, und bis Ende 2017 fertig sein. Das gibt eine EU-Richtlinie vor. Eine EU-Verordnung wiederum nimmt die Autobauer in die Pflicht, bei Zulassungen von neuen Pkw-Typen und leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen diese mit dem eCall genannten Notrufsystem auszustatten. Ursprünglich war der Einführungstermin für den 1. Oktober 2015 vorgesehen. «Dieser Termin war aber nicht haltbar und wurde nun vom zuständigen Ausschuss des EU-Parlaments für Zulassungen nach dem 31. März 2018 festgelegt», sagt Jacqueline Lacroix vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Die EU-Staaten müssen dem Plan noch zustimmen.

Kfz-Steuerbefreiung: Wer über die Anschaffung eines neuen Elektroautos nachdenkt, entscheidet sich am besten bis zum 31. Dezember 2015. Alle E-Autos, die bis dahin in Deutschland erstmals zugelassen werden, sind ab dem Tag der Erstzulassung für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Vom 1. Januar 2016 an wird nur noch eine Steuerbefreiung für fünf Jahre gewährt.

Strengere Abgasnorm: Neuwagen müssen ab dem 1. September 2015 die strengere Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Besonders für Diesel bringt sie Änderungen: Sie dürfen pro Kilometer nur noch 80 statt bisher 180 Milligramm Stickoxide (NOx) ausstoßen, erklärt Anja Smetanin vom Verkehrsclub von Deutschland (VCD). Sie rät Dieselkäufern, schon jetzt auf Euro-6 zu achten: «Das ist wichtig für die Verbesserung der Luftqualität, denn viele Städte haben ein erhebliches Stickoxid-Problem.»

Auszug von Artikel in Yahoo Nachrichten
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Re: Nr, Steuern, Privilegien: Ausblick Autojahr 2015

Beitrag von shogun »

Ab 01.04.2015
AUTO: Kurzzeitkennzeichen für Überführungs- und Probefahrten gibt es nur noch für Pkw mit gültiger Hauptuntersuchung, die den Zulassungsbehörden bekannt sind. Ausnahmen für Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nur in wenigen Fällen erlaubt. Darunter fällt die Fahrt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk und die Rückfahrt. Ebenso erlaubt ist die unmittelbare Fahrt in eine Werkstatt, wenn die Prüfstelle Mängel festgestellt hat.

Source: Yahoo Nachrichten, Das ändert sich für Verbraucher zum 1. April 2015
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Re: Nummern, Steuern, Privilegien: Ausblick Autojahr 2016

Beitrag von shogun »

Bonus für Schleicher - Kfz-Versicherer bieten Autofahrern Rabatte, wenn die sich auf der Straße überwachen lassen. Von Nadine Oberhuber 26. November 2015, 4:36 Uhr / Editiert am 28. November 2015, 10:07 Uhr DIE ZEIT Nr. 46/2015,
Auszug:
Wenn Sie das nächste Mal von einem Raser auf der Autobahn bedrängt werden, ärgern Sie sich nicht. Schon bald wird die Unvernunft bestraft. Autoversicherer planen in diesem Herbst eine kleine Beitragsrevolution. Künftig würden brave Autofahrer belohnt. Möglich soll das die sogenannte Telematik machen. Kleine Boxen im Auto zeichnen auf, wie vorsichtig ein Fahrer fährt. Besonders umsichtige Fahrer, so das Versprechen, könnten bis zu 40 Prozent der Versicherungsbeiträge sparen. Damit die Versicherten da auch mitziehen, locken die Anbieter zunächst nur mit Rabatten für brave Fahrer. Die Preisaufschläge für die bösen sind dann aber wohl nur noch eine Frage der Zeit.
Im Oktober brachte die VHV ihren Telematiktarif auf den Markt, bei dem "die Kunden den Beitrag selbst bestimmen und bis zu 30 Prozent sparen können", wirbt der Versicherer aus Hannover. Es ist der erste Tarif, der allen Kunden offensteht. Die Signal Iduna ist schon mit dem Sijox-Tarif am Start, der im Bestfall 40 Prozent Ersparnis verspricht – für Kunden unter 30 Jahren.

Noch in diesem Jahr will nun auch der Branchenriese Axa solche Policen verkaufen und stellt "bis zu 15 Prozent Bonus" in Aussicht. Bei der Itzehoer läuft bereits ein Pilotprojekt, und auch Allianz, Generali und HUK Coburg stehen in den Startlöchern. Sollten Axa und Marktführer HUK Coburg Telematiktarife anbieten, könnten sich diese risikoabhängigen Verträge schnell am Markt durchsetzen.

kpl. Artikel in Zeit de, kfz-versicherungen-telematik-rabatte-autofahrer
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Re: Steuer, Plakette, Versicherung:Das ändert sich 2016

Beitrag von shogun »

Steuer, Plakette, Versicherung - Das ändert sich 2016

Elektroautos werden steuerlich gefördert. Allerdings ändert sich zum 1. Januar 2016 der Zeitraum der Kfz-Steuerbefreiung. Autofahrer sollten außerdem zum Jahreswechsel einen Blick auf ihr Kennzeichen werfen:

Wenn die HU-Plakette die falsche Farbe hat, kann es im neuen Jahr Ärger geben. Aber das ist noch nicht alles, was Autofahrer beachten sollten - wichtige Änderungen für 2016 im Überblick:

Kfz-Steuer für Elektroautos: Reine Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar zugelassen werden, sind für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Das ist deutlich weniger als bisher. Denn Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2015 zugelassen werden, genießen noch zehn Jahre lang die Befreiung von der Kfz-Steuer.

Gut zu wissen: Wird das Elektroauto innerhalb des steuerbefreiten Zeitraums verkauft, muss der neue Halter für den noch verbleibenden Zeitraum ebenfalls keine Kfz-Steuern zahlen, erklärt der Auto Club Europa (ACE). Hybrid-Fahrzeuge und Autos mit einem sogenannten Range-Extender genießen das Steuerprivileg übrigens nicht: Sie gelten nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

HU-Plakette ändert Farbe: Wer nach dem 1. Januar noch eine gelbe HU-Plakette auf dem Kennzeichen hat, hat den Termin zur Hauptuntersuchung verpasst. Ab Januar dürfen nur noch Braun, Rosa und Grün unterwegs sein, erklärt die Dekra. Eine braune Plakette zeigt an, dass die HU 2016 fällig ist, bei Rosa ist es 2017 soweit, und Grün steht für 2018.

In welchem Monat die Fahrzeugprüfung ansteht, erkennt man daran, welche Zahl auf der Plakette oben steht. Wer die Fristen überzieht, muss bei Polizeikontrollen mit einem Bußgeld rechnen. Bei mehr als zwei Monaten Verzug steht eine vertiefte HU mit weiteren Kosten an.

Neue Typ- und Regionalklassen für die Versicherung: Die einen zahlen ab Januar weniger, die anderen müssen tiefer in die Tasche greifen. So lassen sich die Änderungen in den Typ- und Regionalklassen für die Kfz-Haftpflichtversicherung zusammenfassen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jährlich veröffentlicht. Rund 20 Prozent der Autofahrer profitieren demnach von besseren Regionalklassen, rund 15 Prozent werden heraufgestuft. Die niedrigsten Regionalklassen gelten in den Bundesländern Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, während Berlin am schlechtesten dasteht.

Bei den Regionalklassen der Teil- und Vollkaskoversicherung ändert sich weniger. Für rund 90 Prozent der Versicherten bleibt laut GDV alles beim Alten. Die beste Schadensbilanz weist in der Vollkasko die Wesermarsch in Niedersachsen auf, in der Teilkasko der Zulassungsbezirk Münster/Westfalen. Die höchste Schadensbilanz in beiden Versicherungen errechneten die Statistiker des GDV für den Landkreis Ostallgäu in Bayern.

Die Regionalstatistik ist für die Kfz-Versicherer einer von mehreren Anhaltspunkten, um die Beiträge zu berechnen. Sie spiegelt die Schadensbilanz einer bestimmten Region wider. Bei der Haftpflicht gibt es zwölf Regionalklassen. Die neu berechneten Regional- und Typklassen treten bei den Versicherern meist am 1. Januar in Kraft.

Euro 4 für Motorräder: Auch Motorräder sollen sauberer werden. Deshalb müssen alle neuen Zweiräder, die ab dem 1. Januar eine Typgenehmigung erhalten, die Abgasvorschriften der Norm Euro 4 erfüllen. Darauf weist der ADAC hin. Nach Ansicht des Verkehrsclubs stellen die neuen Vorschriften für viele Hersteller eine Herausforderung dar.

Ab Januar 2016 müssen alle neuen Motorräder außerdem über ABS oder ein sogenanntes Kombi-Bremssystem verfügen. Diese Vorschrift betrifft Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimetern oder einer Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Alte Motorräder müssen nicht nachgerüstet werden.

Volle Punkte für Fußgängererkennung: Die Sicherheitsorganisation Euro NCAP nimmt ab 2016 auch die Fußgängererkennung in das Bewertungsschema auf. Wer die volle Punktzahl erreichen möchte, muss nachweisen, dass das Auto einen Zusammenstoß mit Fußgängern bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von bis zu 40 km/h verhindert, erklärt der ACE. Bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h müssen die Verletzungen der Fußgänger spürbar gemindert werden.

Source: nachrichten yahoo com
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Re: Steuer, Plakette, Versicherung:Das ändert sich ....

Beitrag von shogun »

Der Februar 2017 bringt folgende gesetzliche Neuerung fuer Autofahrer:
Wer einen Rollstuhlnutzer im Auto befördert, muss sich an die erweiterte Gurtpflicht halten. Sowohl der Rollstuhl als auch der Nutzer müssen in einem speziellen Rückhaltesystem gesichert sein, wie die Bundesregierung mitteilte. Diese Regelung gilt zwar bereits seit Juni 2016,Verstöße werden aber erst jetzt geahndet – und zwar mit einem Bußgeld zwischen 30 und 35 Euro.
Dafür gibt es spezielle Rückhaltesysteme, um "Menschen, die behinderungsbedingt im Rollstuhl sitzend befördert werden müssen und nicht auf einen herkömmlichen Sitz im Pkw umgesetzt werden können, die uneingeschränkte sichere Beförderung zu gewährleisten", so heißt es beim Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Aus finanznachrichten de gurtpflicht-fuer-rollstuhlnutzer-neuerungen-im-bussgeldkatalog-2017
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