Nun können bald auch Einzelabnahmen nach §19(2) & Vollgutachten nach §21 StVZO bei einer GTÜ Prüfstelle gemacht werden.
Ein Preis-Dumping wird es nicht geben, da es Vorschriften gibt wie viel was zu kosten hat. Dafür muss man nicht mehr quer durchs Land um eine geeignete Prüfstelle zu finden!
Kopiert von deren Seite: Mit dem Beschluss des Bundesrats zur Öffnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 15.02.2019 ist ein weiteres Restmonopol gefallen. Somit erhalten Sie demnächst auch Gutachten für Einzelbetriebserlaubnisse für Fahrzeuge, die bereits einmal zugelassen waren (alle Fahrzeugklassen) und Neufahrzeuge der Fahrzeugarten L, T,C,R,S (Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge) von den Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ.
Nötig ist ein Gutachten nach § 21 StVZO beispielweise in folgenden Fällen:
Zur Zulassung von bereits im Verkehr befindlicher Importfahrzeuge von außerhalb der EU, wie beispielsweise aus den USA
Zur Zulassung älterer Importfahrzeuge von außerhalb Deutschlands ohne EG-Typgenehmigung
Bei Fahrzeugänderungen beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmten Fahrzeugen nicht genehmigt sind (§19(2) iVm. § 21 StVZO – sogenannte „Einzelabnahmen“)
Zur Wiederzulassung von Fahrzeugen, die ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt waren
Für die Erstellung solcher Gutachten sind die Unterschriftsberechtigten des Technischen Dienstes der GTÜ fachlich bestens qualifiziert und gerüstet.
Die aktuelle Pressemitteilung zum Beschluss des Bundesrats zur Änderungsverordnung des § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) am 15.02.2019 finden Sie hier https://www.gtue.de/Privatkunden/Amtlic ... 82644.html
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